Der technische Fortschritt hat einiges an
Verlockungen zu bieten. Auf Regierende üben anscheinend vor allem die
Möglichkeiten zur totalen Überwachung immer wieder eine
Anziehungskraft aus wie eine Menge Exkrement auf ein zweiflügliges
Insekt. Und immer wieder braucht es das Bundesverfassungsgericht, um
daran zu erinnern, dass das großer Mist ist. Und dazu angetan, Staat
und Bürger mit jedem Ausreizen der Möglichkeiten ein Stück weiter zu
entfremden. Wenn jeder praktisch zu jeder Zeit überall in erster
Linie Verdächtiger und nicht freier Souverän mit weitestgehender
Souveränität über seine Freiheitsrechte ist, ist das keine Basis für
ein Vertrauensverhältnis. Ohne das hat es ein demokratischer
Rechtsstaat, der die Bundesrepublik sein will, aber schwer. Zumal
dieses Land bei weitem nicht nur im Bereich der Bürgerrechte
dysfunktional wirkt.
Da es nun beileibe nicht der erste Fall ist, in dem der
Gesetzgeber die Klatsche aus Karlsruhe zu spüren bekam, böte es sich
an, den derzeitigen und künftigen Verantwortlichen eine kleine
Eselsbrücke anzubieten, die sie beschreiten sollten, sobald der
Haufen technischer Überwachungsmöglichkeiten wieder allzu verlockend
seinen Duft verströmt: Einfach mal ein Lied singen, diesen Song, der
immer gespielt wird, wenn zum Beispiel Fußball-WM ist. Darin heißt es
nämlich auch Einigkeit und Recht und Freiheit und nicht Einigkeit und
Recht und Kennzeichenabgleichung oder Gesichtserkennung
oder …
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