Die Verhandelnden zur Urheberrechtsreform im
EU-Parlament haben es eilig. Will man doch versuchen, sie noch vor
den Wahlen im Mai umzusetzen. Streitpunkt war bisher Artikel 13,
welcher Upload-Filter für Onlineplattformen vorsieht. Hier scheint es
nun zwischen Frankreich und Deutschland eine Einigung zu geben.
Ein großer Schritt in die falsche Richtung.
Nur noch Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, mit weniger
als 10 Millionen Jahresumsatz und unter fünf Millionen Nutzer pro
Monat sollen von Artikel 13 ausgenommen sein [1].
Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im Europäischen
Parlament, warnt vor den Folgen dieses Deals:
„Der deutsch-französische Deal sieht vor, dass Artikel 13 für alle
profitorientierten Plattformen gilt. Die vereinbarten Ausnahmen
greifen nur bei einer verschwindend kleinen Anzahl von
Plattformbetreibern. Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten,
die nicht alle der 3 Ausnahmekriterien erfüllen, müssten demnach
Uploadfilter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen
schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem
mit Urheberrechtsverletzungen hat.
Darüber hinaus müssten selbst die kleinsten, neuesten Plattformen,
die alle drei Kriterien erfüllen, beweisen, dass sie „größte
Bemühungen“ unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen
einzuholen. Eine unmögliche Aufgabe, da Plattformbetreiber für alle
möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potentiell hochladen könnten,
Lizenzen einholen müssten.“
Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei
ergänzt: „Das Filtern von Inhalten, bevor sie überhaupt im Internet
hochgeladen werden können, lehnen wir ab. Wir sprechen uns auch gegen
das geplante Leistungsschutzrecht aus, da es ebenso dazu führt, die
freie Entfaltung von Menschen im Netz massiv einzuschränken. Wo die
Reise hingeht, zeigt ein Blick nach China, wo tagesaktuelle unliebige
Inhalte aus dem Netz entfernt werden. Will Europa tatsächlich den
Digitalen Wandel mitgestalten, dann geht das nicht über
Verbotsgesetze und Uploadfilter. Es muss darum gehen, das freie Netz
zu bewahren.“
Grundsätzlich ist Einigkeit zwischen Deutschland und Frankreich
etwas Erfreuliches, denn das Urheberrecht in Europa braucht dringend
eine Erneuerung, um dem digitalen Markt gerecht zu werden. Fair Use
müsste sauber geregelt werden, so dass Menschen die Möglichkeit
haben, fremde Werke zum Zweck von Berichterstattung, Parodie und
insbesondere im Bildungsbereich einsetzen zu können.
Quellen/Fußnoten:
[1] BR24: http://ots.de/MTLGhV
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