Die Regierungskoalition hat dem Bundestag einen
Gesetzentwurf zu anonymer Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt
vorgelegt. Dies erfolgte durch einen sogenannten fachfremden
Änderungsantrag zum Entwurf des Masernschutzgesetzes. Der Entwurf ist
heute Thema einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des
Bundestages.
Zur heutigen Anhörung erklärt das Deutsche Institut für
Menschenrechte:
„Das Institut begrüßt den Vorschlag, dass die gesetzlichen
Krankenkassen die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung nach
sexualisierter Gewalt übernehmen. Bislang müssen Betroffene die
Kosten einer vertraulichen Spurensicherung vielfach selbst tragen,
wenn die Polizei nicht eingeschaltet wurde. Diese flächendeckende
Leistung ist unerlässlich, damit alle Betroffenen in Deutschland nach
einer Vergewaltigung anonym Spuren für ein mögliches Strafverfahren
sichern lassen können – ohne in dieser Ausnahmesituation bereits die
Entscheidung treffen zu müssen, die Tat bei der Polizei anzuzeigen.
Allerdings sollte der vom Entwurf vorgesehene Leistungsumfang um
die anonyme medizinische Erstversorgung erweitert werden. Die anonyme
Spurensicherung ist nicht zu trennen von der Gabe von
Verhütungsmitteln wie der –Pille danach– und der Untersuchung und
vorsorglichen Behandlung sexuell übertragbarer Infektionskrankheiten.
Diese sind zwar teilweise vom allgemeinen Leistungskatalog der
Krankenkassen umfasst, allerdings ist bislang keine anonyme
Abrechnung der Leistungen möglich.
Neben den Leistungen im Einzelfall müssen für eine zugängliche und
qualitativ hochwertige Versorgung auch die strukturellen
Rahmenbedingungen verbessert werden. Wichtig sind hier regelmäßige
Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte und Öffentlichkeitsarbeit.
Mit dem flächendeckenden Zugang zu anonymer Spurensicherung und
anonymer medizinischer Erstversorgung würde Deutschland auch die
Verpflichtungen aus Artikel 25 der Istanbul-Konvention gegen Gewalt
gegen Frauen erfüllen.“
WEITERE INFORMATIONEN
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
Fachfremder Änderungsantrag 1 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der
Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 Öffentliche
Anhörung des Ausschusses für Gesundheit, 23.10.2019
http://ots.de/F3oJZ8
Gesetzentwurf: Änderungsantrag 1-3 (fachfremd) der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD zum Masernschutzgesetz http://ots.de/RWxfWN
Projekt „Artikel 25 Istanbul-Konvention: Akutversorgung nach
sexualisierter Gewalt“: http://ots.de/4mMhDK
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell