Deutlich weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung / BA-Presseinfo Nr.03

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Zahl
der Widersprüche und Klagen ist im Jahr 2021 um knapp ein Fünftel gesunken

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Widerspruchsquote
in gemeinsamen Einrichtungen liegt bei rund 1,6 Prozent

Im Jahr 2021 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 413.600
Widersprüche und 61.400 Klagen eingereicht. Das waren 97.800 Widersprüche bzw. 17.700
Klagen weniger als 2020.

Vor allem die Widersprüche gegen Aufhebungs- und
Erstattungsbescheide sowie Einkommen und Vermögen sind gesunken. Auch bei
Widersprüchen gegen Kosten der Unterkunft gab es einen Rückgang, der aber etwas
schwächer ausgefallen ist. Mit Beginn der Pandemie vereinfachte der Gesetzgeber
den Zugang in die Grundsicherung. So wird etwa darauf verzichtet, das Vermögen
zu prüfen, wenn es nicht erheblich ist. Zudem werden über einen begrenzten
Zeitraum die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher
als die jeweiligen kommunalen Richtwerte sind.

Die Zahl der Widersprüche
gegen Sanktionen ist weiterhin niedrig, auch wenn diese im Vergleich zum Jahr
2020 leicht stieg. Während im Jahr 2019 noch knapp 40.000 Widersprüche gegen
Sanktionen eingelegt wurden, sank die Zahl auf 10.000 im vergangenen Jahr. Die
Jobcenter mussten aber auch weniger Sanktionen aussprechen.

Widerspruchs- und
Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302
gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in
gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2021 haben diese
21,3 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 348.700 Widersprüche
und 48.800 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote sank
rechnerisch von 2,3 Prozent im Jahr 2020 auf 1,6 Prozent, die Klagequote um 0,1
Punkte auf 0,3 Prozent. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen
denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.

Erledigte Widersprüche
und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 439.800 Widersprüche
entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen
oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 153.700 Widersprüchen wurde die
Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen
nachgereicht wurden (64.600). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 50.500
Widersprüchen festgestellt.

77.700 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon
wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35
Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne
Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende
Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.

Hinweise für Redaktionen


Die
Jobcenter können in zwei verschiedenen Formen betrieben werden. In 302
Jobcentern, den sog. „gemeinsamen Einrichtungen“, arbeiten BA und der jeweilige
Landkreis zusammen und betreiben das Jobcenter gemeinsam. Der Gesetzgeber hat
zudem für rund 100 Landkreise die Möglichkeit geschaffen, die Jobcenter in
alleiniger Verantwortung zu betreiben (sog. „Jobcenter in kommunaler
Trägerschaft“). Die BA ist an diesen Jobcentern nicht beteiligt.


Die
in dieser Presseinformation veröffentlichten Zahlen werden für beide
Einrichtungsformen zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler
Trägerschaft der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und
Klagen liefern. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und
Klagequote: Die BA kennt die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für
die gemeinsamen Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur
die eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsam betriebenen Jobcenter
berücksichtigt.


Statistische
Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524068&topic_f=wuk-wuk)

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