Für Wahlen auf anderen politischen Ebenen gilt in vielen Bundesländern und beim Bundestag noch ein Mindestalter von 18. In Hessen und Rheinland-Pfalz gab es zwar Initiativen, dies zu ändern – ohne Erfolg. Die Argumente der Gegner sind überall dieselben: Sie zweifeln die Reife der jungen Leute an und betonen die Verknüpfung der Volljährigkeit mit dem Wahlalter. Allerdings lag die Volljährigkeit bis 1974 bei 21. Außerdem müssen etliche Jugendliche mit 16 schon ganz andere Entscheidungen treffen als die, welche Partei die nächsten paar Jahre regieren soll. Eine Lehre zu beginnen, ist dagegen recht lebensentscheidend. Für Menschen mit Erkrankungen hält das Wahlrecht richtigerweise Lösungen bereit, damit sie trotzdem abstimmen dürfen. Die Abgeordneten sollten daher auch in der Lage sein, Lösungen zu finden, wie 16- und 17-Jährige in Hessen und Rheinland-Pfalz nicht nur an der Europawahl teilnehmen dürfen.
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