Änderungen im Umweltstrafrecht schärfen in einigen Bereichen den rechtlichen Rahmen und machen deutlich, dass Umweltkriminalität künftig ernster genommen wird. Wie notwendig das ist, zeigen vehemente Forderungen etwa der Recyclingwirtschaft nach einer eher lockereren Handhabung, weil sie um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchtet. Im Klartext: Sie will ganz legal die Umwelt weiterhin in erheblichem Maß belasten können.
Das Beispiel steht für das grundlegende Problem: Selbst dort, wo ökologische Ziele offiziell im Vordergrund stehen, setzen sich oft wirtschaftliche Interessen durch. Die viel beschworene Hoffnung auf eine „grüne Transformation“, bei der klimafreundliche Technologien unsere Umweltprobleme lösen sollen, erweist sich als Illusion. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont zwar, der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sei eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit. Doch diese Rhetorik kollidiert mit der Linie von Kanzler Friedrich Merz (CDU), der Klimaschutz ausdrücklich an wirtschaftliche Interessen bindet. Der Widerspruch ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer Politik, in der ökologische Ziele nachrangig behandelt werden.
Es spricht für sich, dass in Deutschland jeden Tag 51 Hektar Fläche für Siedlungen, Industrie und Verkehr ausgewiesen werden. Biotope werden zerstört, Wälder gerodet und Wiesen versiegelt – im Einklang mit geltendem Recht und im Streben nach wirtschaftlichem Wachstum. Eine Trendwende ist nicht erkennbar.
Solange die gravierendsten Eingriffe legal erfolgen, bleibt das Umweltstrafrecht zahnlos. Seine Wirkung dürfte der des Verbots von Plastiktrinkhalmen ähneln: kaum mehr als ein Alibi, um Handlungsbereitschaft vorzutäuschen.
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