Der Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation wird weiter auf die lange Bank geschoben. Der dbb warnt vor einem erneuten Vertrauens- und Verfassungsbruch.
Dem dbb wurde mitgeteilt, dass sich das Bundeskabinett vor der parlamentarischen Sommerpause nicht mehr mit dem Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation befassen werde. „Diese erneute Verzögerung ohne jede inhaltliche Begründung ist nicht zu rechtfertigen. Die Bundesregierung würde damit die wiederholten, eindeutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts weiter ignorieren“, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 8. Juli 2026 in Berlin.
Seit dem Verfassungsgerichtsurteil 2025 besteht akuter und von der Bundesregierung anerkannter Handlungszwang. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte auf der dbb-Jahrestagung im Januar 2026 selbst angekündigt, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen. Unsere Kolleginnen und Kollegen beim Bund sind stinksauer, weil seither nicht einmal erste Schritte zur Korrektur ihrer verfassungswidrigen Unteralimentation unternommen werden“, so Geyer.
Besonders für die unteren Besoldungsgruppen sei die Einkommenssituation inakzeptabel, ergänzte Heini Schmitt, dbb Fachvorstand Beamtenpolitik. „Es gibt Fälle, in denen die Alimentation inzwischen das Niveau der Grundsicherung unterschreitet. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt und geschworen, unsere Verfassung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Sie erwarten zu Recht, dass ihre Dienstherren das auch tun.“
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