Angesichts des Eilantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf mehr Beratungszeit für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sagt der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) Bernd Meurer:
„Eine Reform, die die medizinische und pflegerische Versorgung von Millionen von Menschen grundlegend beeinflusst, muss vom Parlament in Ruhe beraten werden. Die Abgeordneten müssen die Folgen der Regelungen sorgfältiger abschätzen, als es die Bundesregierung in ihrer von Eile und Chaos geprägten Vorbereitung des Gesetzentwurfs getan hat.
Ganz gleich, wann der Bundestag dazu entscheidet: Bleibt es bei den derzeit diskutierten Regelungen, dann wird es nicht das letzte Mal sein, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschäftigt. Die in den Änderungsanträgen vorgeschlagene Ungleichbehandlung von tarifgebundenen und tarifungebundenen Trägern oder die Einschränkung der freien Berufsausübung: Es gibt in diesem Gesetz viele verfassungsrechtlich bedenkliche Regelungen. Wir überprüfen diese Punkte und werden alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen.
Stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung sind ein wichtiges Ziel. Die aktuell geplante Ungleichbehandlung der Pflegeanbieter bei der Refinanzierung der Gehälter ist aber unangemessen und kontraproduktiv, weil sie die Versorgung gefährdet und nicht sichert.“
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