Am 4. Mai 2011 hat die Bundesregierung auf
Vorschlag des Familienministeriums beschlossen, das Übereinkommen des
Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von gegen Frauen,
insbesondere im häuslichen Umfeld, zu unterzeichnen. Dazu erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Beschluss der
Bundesregierung, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt zu
unterzeichnen. Denn das Übereinkommen schafft erstmalig auf
europäischer Ebene einen umfassenden Rahmen für politische und
rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Opfer sowie für die
Strafverfolgung der Täter. Damit setzt das Übereinkommen hohe
menschenrechtliche Maßstäbe, die Leitbild für zukünftige
Entwicklungen in Europa sein können.
Der Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa wird entscheidend
gestärkt. Mit dem Ziel der Verhütung, Beendigung und Bestrafung aller
Formen häuslicher Gewalt bezweckt das Übereinkommen im Übrigen auch
einen verbesserten Schutz von Männern, die in ihrem häuslichen Umfeld
Opfer von Gewalt werden.
Erfreulich ist, dass Deutschland bereits jetzt die Standards des
Übereinkommens weitgehend erfüllt. Die Einrichtung eines zentralen
Hilfetelefons für Betroffene, die das Übereinkommen vorsieht, wird
derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vorbereitet.“
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