Völlig inakzeptabel ist das Steuerabkommen mit der
Schweiz, das nur der Bundesrat noch stoppen kann. Danach wird allen
Schwarzgeld-Schmugglern gegen Zahlung einer Pauschalsteuer
Straffreiheit zugesichert. Ihre Anonymität bleibt gewahrt, der
Aufkauf von Steuer-CDs künftig untersagt. Im Klartext heißt das: Der
deutsche Staat lässt sich gegen ein paar wenige Milliarden Euro das
hoheitliche Handeln seiner Finanzbehörden abkaufen. Kritiker sprechen
von Strafvereitelung im Staatsauftrag. Früher nannte man das schlicht
Ablasshandel. Der exklusive Sündenerlass zementiert zudem das
Zweiklassenrecht im Steuerwesen. Während Arbeitnehmern die Steuer
automatisch vom Lohn abgezogen wird und Gewerbetreibende möglichen
Betriebsprüfungen ausgeliefert sind, verlässt sich der Staat hier auf
das Wohlwollen der Schweiz. Einem Staat, der nicht nur Schutzreservat
für Steinbock und Luchs, sondern auch für Steuerflüchtlinge ist.
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Ostsee-Zeitung
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