Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Fixierung am Krankenbett

Diese Zahl schockiert: 400 hilfebedürftige
Menschen, mindestens 400, sind seit 1997 in Deutschland an den Folgen
der Fixierung am Pflegebett oder dem in der Psychiatrie ums Leben
gekommen. Das ist skandalös und durch nichts zu rechtfertigen. Zumal
es sich bei der Fixierung dieser Menschen juristisch ja zudem um
freiheitsentziehende Maßnahmen handelt. Hart zugespitzt ließe sich
also auch formulieren: an den Haftbedingungen gestorben.
Andersherum: Erhebungen darüber, wie viele Menschen möglicherweise
ums Leben gekommen wären, wenn das Heim oder Krankenhaus nicht zu
dieser Maßnahme gegriffen hätte, gibt es nicht. Und für die Folgen
von Stürzen, für Suizid oder Todesfälle nach verwirrter Heimflucht
wird wiederum die Einrichtung zur Rechenschaft gezogen. Auch hier
finden die Juristen Fachbegriffe, etwa Vernachlässigung der
Aufsichtspflicht. Es ist wie immer: 100-prozentige Sicherheit gibt es
nicht. Die Fixierung aber kann niemals das Mittel der Wahl sein, nur
weil kostenfrei. Gehen wir also den »Werdenfelser Weg«. Zumindest
den!

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