Mehrfach hat das Verfassungsgericht der Politik
den Weg gewiesen – von der Berechnung der Hartz-IV-Sätze über die
Stärkung der Parlaments bei der Euro-Rettung bis hin zum
verschlampten Wahlgesetz. Diesmal aber stiften die Richter
Verwirrung. Einerseits heben sie die grundgesetzliche Trennung von
Polizei und Militär faktisch auf, andererseits bleiben die Kriterien
für einen Bundeswehreinsatz etwa bei Terrorgefahr vollkommen
schwammig. Schleierhaft auch, warum das höchste Gericht einen
Militäreinsatz gegen Demonstranten ausdrücklich verbietet – als wäre
das eine Option, über die es nachzudenken gälte. Das Gericht hat ein
gefährliches Vakuum erzeugt. Die Politik wird es nach eigenem
Gutdünken füllen. Über kurz oder lang wird Karlsruhe erneut zu
entscheiden haben. Dann hoffentlich mit mehr Klarheit.
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