Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz
zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
beschlossen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:
„Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Missbrauchsopfer in
Strafverfahren nicht erneut durch belastende Umstände in eine
Opferrolle gedrängt werden. Die Betroffenen werden bessere Rechte
bekommen und sie werden diese Rechte besser kennen. Das StORMG ist
ein wirklich gutes Gesetz im Interesse des Opferschutzes.
Das Gesetz greift dabei die Empfehlungen des Runden Tisches
„Sexueller Kindesmissbrauch“ auf. Es geht darum, die Mitwirkung der
oft traumatisierten Opfer am Verfahren so schonend wie möglich zu
gestalten. Besonders wichtig ist es, den Opfern mehrfache
Vernehmungen zu ersparen. Dafür kann künftig die richterliche
Videovernehmung im Ermittlungsverfahren stärker eingesetzt werden.
Wenn ein bei der Tat minderjähriges Opfer trotzdem in der
Hauptverhandlung aussagen muss, müssen die Gerichte grundsätzlich die
Öffentlichkeit ausschließen. Damit sich die Betroffenen besser über
diese und andere Rechte informieren können, werden sie außerdem
häufiger Anspruch auf kostenlose anwaltliche Beratung und
Unterstützung haben.
Neben vielen anderen Neuerungen wird zudem der Beginn der
Verjährung von Sexualstraftaten vom 18. auf das 21. Lebensjahr des
Opfers verschoben. Aus Sicht der Union ein Schritt in die richtige
Richtung. Eine deutlich weitere Ausdehnung der strafrechtlichen
Verjährung wäre hier aber wünschenswert gewesen. Denn zahlreiche
Opfer von sexualisierter Gewalt sind psychisch stark belastet und
können oft erst nach vielen Jahren über das Geschehene sprechen und
gegen die Täter vorgehen.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wird jetzt
deshalb von bisher drei auf dreißig Jahre verlängert. Damit
verschafft der Gesetzentwurf gerade minderjährigen Opfern nun die
Zeit, die sie brauchen, um vor den Zivilgerichten die Anerkennung des
erlittenen Unrechts durchzusetzen.
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