Die Übungsleiterpauschale wird offenbar vermehrt
als regulärer Lohnbestandteil missbraucht. Eine entsprechende Praxis
in einigen gemeinnützigen Unternehmen kritisiert der arbeitsmarkt-
und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Karl
Schiewerling:
„Die Übungsleiterpauschale soll das Ehrenamt stärken und darf
nicht als Lohnersatz für reguläre Dienstleistungen missbraucht
werden. Auch gemeinnützige Unternehmen dürfen sich nicht an der
steuerlichen Zielsetzung der Übungsleiterpauschale vorbeitricksen, um
Personalkosten zu senken. Die Union wird genau beobachten, ob diese
Masche der Kostensenkung zu Lasten der Ehrenamtsförderung weiter um
sich greift. Nicht alles, was auf den ersten Blick legal erscheint,
ist für die Zukunft auch hinnehmbar!
Es häufen sich Einzelmeldungen, wonach einige gemeinnützige
Unternehmen und Organisationen einen Teil des Lohnes für Mitarbeiter
in Form der steuerbefreiten Übungsleiterpauschale auszahlen. Dies
treffe insbesondere auf Bereich zu, in denen zum Beispiel
Geringfügigbeschäftigte in Schichtdiensten eingesetzt werden. Ein
Teil dieser Tätigkeit wird dabei als ehrenamtliche Leistung
deklariert, um so Steuern zu sparen.
Dies ist zwar rein formal und rechtlich möglich. Damit wird aber
der Förderungsgedanke für das ehrenamtliche Engagement völlig ins
Gegenteil verkehrt und missbraucht. Es ist schwer nachvollziehbar und
völlig lebensfremd, wenn ein Schichtmitarbeiter nach seinem
„regulären“ Job für die gleiche Tätigkeit noch ein oder zwei Stunden
ehrenamtlich arbeitet. Diese Abrechnungstricks müssen unterbunden
werden – im Notfall sogar mit einem verschärften Regelwerk.
Denn die Koalition hat mit der Erhöhung von höheren Freibeträgen
die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts zum
Ziel gehabt, und nicht die Senkung des Personalkostenschlüssels von
professionellen Anbietern von Dienstleistungen – auch wenn diese
Anbieter als gemeinnützig anerkannt sind.“
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