Krings/Voßhoff: Strafprozess-Praxis muss nach Karlsruher Urteil genau beobachtet werden

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen
Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, soweit sie gegen
die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafverfahren
(umgangssprachlich auch als „Deal“ bezeichnet) gerichtet waren. Dazu
erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische
Sprecherin Andrea Voßhoff:

„Durch das Bundesverfassungsgericht ist jetzt definitiv geklärt,
dass die große Koalition im Jahr 2009 die schon seit langem üblichen
Verständigungen im Strafverfahren verfassungskonform geregelt hat.
Wir werden in Zukunft aber genau beobachten, ob die Gerichte diese
Regelungen auch einhalten. Die Warnungen des
Bundesverfassungsgerichts müssen sehr ernst genommen werden. Wenn
nötig muss der Gesetzgeber gegensteuern.

Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und
Verteidigung über das Strafmaß bei einem Geständnis können einen
Strafprozess ganz erheblich abkürzen. Das Bundesverfassungsgericht
hat nun bestätigt, dass daran nichts auszusetzen ist, wenn diese
Absprachen den klaren gesetzlichen Vorgaben folgen. In der
gerichtlichen Praxis werden diese Vorgaben aber offensichtlich häufig
ignoriert. Ab sofort müssen sich die sogenannten „informellen
Absprachen“ für die Gerichte von selbst verbieten, wenn
Verständigungen künftig überhaupt möglich bleiben sollen. Das
Bundesverfassungsgericht hat hier deutliche Hinweise gegeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ursachen für
Fehlentwicklungen klar benannt: Immer komplexere Fälle, immer mehr
und detailliertere Gesetze, immer höhere Anforderungen der
Obergerichte an die Instanzgerichte, der stetig steigende Druck durch
das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, immer weniger Personal und
nicht zuletzt auch extensiv einsetzbare Verfahrensrechte der
Verteidigung. In dieser Situation dürfen wir die Gerichte nicht
allein lassen. Es spricht viel dafür, dass wir das Urteil als
Aufforderung verstehen müssen, Gesetze zu vereinfachen. Das
Strafprozessrecht muss wieder so praxistauglich ausgestaltet werden,
dass es im Regelfall auch angewandt werden kann und die Gerichte nur
im Ausnahmefall auf das Mittel eines Deals ausweichen müssen.“

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