AfD-Fraktion fordert: Keine Verjährung bei Sexualstraftaten in der Katholischen und Evangelischen Kirche

Anlässlich des in der heutigen Sitzung des
Ständigen Ausschusses des Landtags von Baden-Württemberg behandelten
Sachverhalts – der juristischen Aufklärung von Mißbrauchsfällen im
Kontext der Katholischen und Evangelischen Kirche – erhebt der
rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, der Abgeordnete Rüdiger
Klos, die Forderung, die Verjährung aufzuheben.

Opfer haben Recht darauf, gehört zu werden

„Hier sind immer wieder Kinder und Jugendliche Opfer von
sadistischen und kranken Personen geworden“, erläutert Rüdiger Klos
MdL. „Die Tatsache, dass solche Fälle nicht schonungslos aufgeklärt
und geahndet werden, weil bereits eine Verjährung eingetreten ist,
ist nicht hinnehmbar. Die Opfer haben ein Recht darauf, dass sie
endlich Gehör finden und gegen die Täter – aber auch diejenigen, die
die Täter gedeckt haben – entschlossen vorgegangen wird. Mißbrauch
tötet Kinderseelen! Die Opfer sind für das ganze weitere Leben
gezeichnet.“

Wegschauen und Nichtbeachtung des erlittenen Leides müssen ein
Ende haben

Die AfD ist der Überzeugung, dass staatsanwaltliche Ermittlungen
nicht mehr durch Verjährung an ihrer Entfaltung gehindert werden
dürfen. Klos weiter: „Es muss verhindert werden, dass die Opfer durch
das unsägliche Leid und die Erniedrigungen, die sie in ihrer
Sozialisation erfahren haben, später zu Tätern werden. Hier muss den
Opfern vor allen Dingen die Erfahrung zuteil kommen, dass das
jahrzehntelange Wegschauen und die Nichtbeachtung ihres Leides
beendet ist. Die Opfer dürfen sich nicht länger von unserem
Rechtsstaat im Stich gelassen fühlen. Deshalb dürfen solche Taten
nicht verjähren und die zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer auch
nicht!“

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Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
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