ARD-Wirtschaftsmagazin „Plusminus“: Finanzexperten: Renten-Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig und politischer Skandal

Finanzexperten halten die fortgesetzte
Doppelbesteuerung von Renten für verfassungswidrig und einen
politischen Skandal. „Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar
entschieden. Jeder Fall der Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig“,
erklärt der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Prof.
Franz Ruland, in der aktuellen Ausgabe des ARD-Wirtschaftsmagazin
„Plusminus“ (16.01.). Trotz des eindeutigen Urteils ändert die
Politik seit Jahren das Gesetz nicht. So muss jeder betroffene
Rentner gegen die Doppelbesteuerung individuell und aufwendig klagen.
„Das ist ein politischer Skandal“, kommentiert Prof. Johanna Hey,
Institut für Steuerrecht an der Universität Köln im
ARD-Wirtschaftsmagazin die Ignoranz der Politik gegenüber den
Entscheidungen des BVerfG.

Aus dem Bundestag haben die Betroffenen kurzfristig keine positive
Entscheidung zu erwarten, ergab eine Umfrage des
ARD-Wirtschaftsmagazins. Die Grünen, die FDP und die CDU lehnten eine
Stellungnahme auf die Anfrage ab. Der finanzpolitische Sprecher der
SPD, Lothar Binding, will weiterhin abwarten und erklärte: „Wir
würden ein Gesetz, eine Gesetzesänderung auf unsicherem Terrain
machen und das ist eigentlich keine kluge Entscheidung.“ Völlig
anders sieht das die rentenpolitische Sprecherin der AfD, Ulrike
Schielke-Ziesing: „Rentner sollen sich jetzt nicht während ihrer
Rentenzeit ärgern müssen und sich diesem Stress aussetzen müssen, die
Gerichtsverfahren durchzuziehen. Der Finanzminister ist hier ganz
klar gefordert.“ Die Linke hat einen Antrag zur Gesetzesänderung
vorbereitet. Matthias W. Birkwald von der Fraktion Die Linke erklärt:
„Wir brauchen eine Reform der gesetzlichen Grundlagen. Wir müssen den
Übergangszeitraum zwischen 2005 und 2040 auf 2060 schieben, dann
könnte man dafür sorgen, dass niemand doppelt besteuert wird.“

Hintergrund: Nach dem Alterseinkünftegesetz wird Rente seit 2005
teilweise besteuert. Der Anteil steigt jährlich. 2040 liegt er bei
100 Prozent. Gleichzeitig müssen die Rentenbeiträge schrittweise
steuerfrei gestellt werden. Doch das erfolgt nicht in gleichem Maße.
Die Folge ist eine Doppelbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht
hat im März 2002 entschieden, dass eine doppelte Besteuerung
vermieden werden soll.

Unter Angabe der Quelle sofort frei

„Plusminus“
Mittwoch, 16. Januar, 22.00 Uhr, Das Erste
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