BDK warnt vor Kontrollverlust im offenen Vollzug / Bundesvorsitzender Peglow kritisiert fehlende Aufenthaltsangaben bei Freigängern – strikte Mindeststandards für Strafvollzug gefordert

Osnabrück. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Strafvollzugspraxis in Berlin scharf kritisiert. „Offener Vollzug ist keine Freiheit mit Rückkehrfrist“, sagte der Vorsitzende Dirk Peglow der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz). Hintergrund ist die Flucht des verurteilten Betrügers Hendrik Holt, der nach einem Ausgang nicht in den offenen Vollzug zurückgekehrt war.

Die Haftanstalt hatte keine Kenntnis davon, wo Holt bei seinem Ausgang eigentlich hinwollte. In so einem Fall „ist die Grenze zwischen einem notwendigen Vertrauensvorschuss und einem problematischen Kontrollverzicht überschritten“, sagte Peglow der noz weiter. Für Fahndungsmaßnahmen gehe dadurch wertvolle Zeit verloren.

Auch mehr als 500 beanstandungsfreie Ausgänge seien „kein Freibrief“, so Peglow, und er sprach sich für eine fortlaufende kritische Prüfung von Flucht- und Missbrauchsgefahr aus. Nicht nur in Berlin, sondern bundesweit brauche es für den offenen Vollzug klare und risikoorientierte Mindeststandards, zu denen unter anderem Angaben zum voraussichtlichen Aufenthaltsort, eine gesicherte Erreichbarkeit sowie stichprobenartige Kontrollen gehören, fordert Peglow.

„Der offene Vollzug funktioniert nur, wenn Vertrauen durch wirksame Kontrolle abgesichert wird.“ Andernfalls werde das Vertrauen der Bevölkerung in den Strafvollzug geschädigt. Im Falle der Flucht von Hendrik Holt verlangte Peglow eine Aufarbeitung des gesamten Sachverhaltes.

Hendrik Holt war 2022 zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Er hatte unter anderem Investoren mit teils frei erfundenen Windkraftprojekten um Millionenbeträge betrogen. Am 25. August kehrte er von einem Ausgang nicht zurück in den offenen Vollzug Berlin. Seitdem wird nach ihm gefahndet.

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