Das Gericht widerspricht nicht nur dem Wortlaut
der Verfassung, es stellt sich nicht nur gegen den Willen des
historischen Verfassungsgebers, es überschreitet auch dramatisch
seine Kompetenzen. Denn sein Beschluss ist keine Interpretation des
Grundgesetzes – wozu das Gericht berufen ist -, sondern eine
gravierende Änderung des Grundgesetzes – wozu nicht das Gericht,
sondern nur der Bundestag berufen ist.
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