Inhalt und Aufbau der Stimmzettel sind in § 30 des Bundeswahlgesetzes festgelegt. Auf dem Stimmzettel in der linken Spalte werden für die Wahl mit der Erststimme die sogenannten Kreiswahlvorschläge aufgeführt. In der rechten Spalte stehen für die Wahl mit der Zweitstimme die Landeslisten der Parteien. Die Reihenfolge ist zunächst nach den Parteien bestimmt, die mit Landeslisten antreten. Ihre Reihenfolge in der rechten Spalte des Stimmzettels richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die die einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl 2021 im jeweiligen Land erzielt haben. Die übrigen Parteien sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Somit ist die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln innerhalb jedes einzelnen Landes einheitlich.
Bei der Bundestagswahl 2025 nimmt Listenplatz 1 die SPD in zwölf Ländern ein (in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland). In Sachsen und Thüringen steht die AfD an erster Stelle, in Baden-Württemberg die CDU und in Bayern die CSU.
Den Listenplatz 2 belegt in sieben Ländern die CDU (in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland). In vier Ländern findet sich die SPD an zweiter Stelle (in Sachsen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg). Die GRÜNE nimmt in Hamburg, Bremen und Berlin den Listenplatz 2 ein, die AfD in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
In jeweils sieben Ländern stehen auf dem Listenplatz 3 die CDU (in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Berlin, Sachsen und Thüringen) und die GRÜNE (in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg). In Sachsen-Anhalt ist es die AfD, im Saarland die FDP.
Zugelassene Wahlvorschläge erscheinen selbst dann auf dem Stimmzettel, wenn eine Partei nachträglich erklärt, auf die Teilnahme an der Wahl verzichten zu wollen.
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