Es besteht auch die Möglichkeit, den Wahlbrief bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abzugeben. Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der Wahlbrief am 23. Februar 2025 nach 18:00 Uhr ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl unberücksichtigt.
Weitere Hinweise zur Briefwahl geben die Pressemitteilungen vom 9. Januar 2025 und vom 6. Februar 2025.
Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin finden sich im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
Pressestelle,
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
Original-Content von: Die Bundeswahlleiterin, übermittelt durch news aktuell