Bundeswahlausschuss hatüber Beschwerden entschieden

Der Bundeswahlausschuss hat sich heute in einer
öffentlichen Beschwerdeverhandlung mit der Zurückweisung von vier
Landeslisten befasst. Im Einzelnen richteten sich die Beschwerden
gegen die Nichtzulassung der Landeslisten folgender Parteien:

– Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in Berlin,
– Demokratie in Bewegung (DiB) in Rheinland-Pfalz,
– Deutsche Mitte (DM) in Sachsen und
– MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) in Rheinland-Pfalz.

Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, wurden sämtliche
Beschwerden zurückgewiesen; insoweit wurden die Entscheidungen der
Landeswahlausschüsse vom 28. Juli 2017 bestätigt.

Der Beschwerde gegen die Streichung eines Kandidaten auf der
Landesliste der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD)
in Nordrhein-Westfalen wurde stattgegeben. Dagegen hatte diejenige
der Freien Demokratischen Partei (FDP) gegen die Streichung eines
Kandidaten von ihrer Landesliste in Nordrhein-Westfalen keinen
Erfolg. Drei weitere Beschwerden wurden als unzulässig verworfen.

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