Der Euro ist in 21 Ländern der EU die offizielle Währung und auf Euro lautende Banknoten und Münzen sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, für das eine Annahmepflicht besteht. Entsprechend sind Barzahlungen zumindest im Einzelhandel und in der Gastronomie weitgehend noch die Regel. Digitale Bezahlsysteme wie Girocard, Kreditkarten, PayPal und E-Wallets wie Apple Pay oder Google Wallet gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung. Dies hat zur Folge, dass Bargeldzahlungen längst nicht mehr überall akzeptiert werden. Zwar besteht eine gesetzliche Annahmepflicht für Bargeld, die aber privatrechtlich im Rahmen der Vertragsfreiheit eingeschränkt werden kann. Dazu bedarf es keiner besonderen Vereinbarung. Der Kunde muss lediglich vor Kauf oder Bestellung (Vertragsabschluss) informiert werden, dass der Verkäufer bzw. Dienstleister keine Barzahlung akzeptiert. Hierzu reicht ein entsprechender Hinweis im Eingangsbereich der Geschäftsräume. Entsprechende Hinweise werden aber häufig übersehen, so dass insbesondere in Gastronomiebetrieben Gäste vielfach erst beim Bezahlwunsch feststellen müssen, dass ihr Bargeld nicht willkommen ist.
Die Ausschlussmöglichkeit von Barzahlungen ist für die christlichen Gewerkschaften allerdings keine Frage der Ausgestaltung der Informationspflicht. Der CGB hat grundsätzliche Bedenken, dass im Rahmen der Vertragsfreiheit auch bei Kleinstbeträgen die Barzahlungsmöglichkeit ausgeschlossen werden kann. Er fordert daher eine gesetzliche Akzeptanzpflicht für Bargeldzahlungen im Rahmen einer festzulegenden Bargeldquote. Eine privatrechtliche Ausschlussmöglichkeit von Barzahlung hält der CGB für verfassungsrechtlich unzulässig und auch für unvereinbar mit EU-Recht.
Der CGB hält es für ein Unding, dass z.B. in Kultureinrichtungen wie dem Bremer Metropol-Theater oder der in Trägerschaft der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH betriebenen ÖVB-Arena selbst die verpflichtende Abgabe der Garderobe nur noch per Kartenzahlung möglich ist.
Während in Städten die Menschen zumindest im Bereich des Handels und der Gastronomie in der Regel auf alternative Betriebe ausweichen können, wenn der gewählte Händler oder Gastronom kein Bargeld akzeptiert, sind in vielen ländlichen Gebieten diese Möglichkeiten nicht gegeben. Wenn in der letzten verbliebenen Dorfkneipe nur noch mit Karte bezahlt werden kann, muss der Dorfbewohner dies akzeptieren oder zuhause bleiben. Dies bedeutet eine Einschränkung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Teilhabe. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die in der Regel über kein Konto und keine Girocard oder Kreditkarte verfügen, Menschen in prekären Lebenslagen sowie Ältere ohne Internet oder Smartphone sind auf die Möglichkeit zur Barzahlung angewiesen.
Nicht nur für das soziale Miteinander ist nach Auffassung des CGB Bargeld als Zahlungsmittel auch weiterhin unverzichtbar. Bargeld bietet Kostentransparenz, erfordert keine technischen Voraussetzungen oder Vertragsbindungen und hinterlässt bei Zahlung keine nachvollziehbaren personenbezogenen Daten.
