Bundesverwaltungsgericht verkündet Entscheidung in
den Revisionsverfahren Stuttgart und Düsseldorf am 27. Februar 2018 –
Kritik des Gerichts an Bundespolitik
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Entscheidung über
die Sprungrevision der Länder Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg in den Klagen für saubere Luft der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) auf den 27. Februar 2018 um 12 Uhr vertagt. Zu der
in der mündlichen Verhandlung am 22. Februar 2018 vom Gericht
artikulierten Kritik an die verantwortlichen Regierungspolitiker im
Bund erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
„Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat die Bundesregierung
kritisiert und darauf hingewiesen, dass die in dem zuletzt bekannt
gewordenen Schreiben der Bundesregierung an EU-Umweltkommissar
Karmenu Vella enthaltenen Maßnahmen durch den EuGH nicht akzeptiert
würden. Die seit dem 1. Januar 2010 europaweit geltenden Grenzwerte
für das Dieselabgasgift NO2 seien als –Ergebniswerte– einzuhalten.“
„Leider versäumten es auch die beklagten Bundesländer
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, auf das
hunderttausendfache Leid kranker und sterbender Stadtbewohner
einzugehen, deren Recht auf –Saubere Luft– nun im achten Jahr
ignoriert wird. Seit Jahren wird einseitig nur auf die Belange der
Dieselfahrer geschaut, nur die vom Dieselabgasgift Stickstoffdioxid
Betroffenen leiden und sterben im Stillen, ungeschützt durch die
Politik,“ so Resch weiter.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
ergänzt: „Für die Gesundheit seiner Bürger einzustehen, ist eine der
vordringlichsten Pflichten des Staates. Den Schutz der Gesundheit der
eigenen Bürger zu gewährleisten, hat Verfassungsrang, steht ganz vorn
im Grundgesetz, direkt hinter der Pflicht des Staates zum Schutz der
Menschenwürde. Politiker, die seit Jahren ein Verantwortungspingpong
betreiben, erwecken nicht nur den Eindruck als sei ihnen dieser
Verfassungsauftrag einerlei, sie untergraben auch das Vertrauen
darin, dass die Einhaltung verbindlicher Rechtsvorschriften nicht nur
selektiv für den Bürger gilt.“
Die internationale Nichtregierungsorganisation ClientEarth
unterstützt die Klagen der DUH. Ugo Taddei, Rechtsanwalt von
ClientEarth, sagt: „Durch die Gerichtsverfahren haben wir es
geschafft, dass die Frage unserer Luftqualität nationale Priorität
bekommt. Unabhängig davon, was das Bundesverwaltungsgericht am
Dienstag entscheiden wird – die Bundesregierung muss Lösungen für die
gesundheitliche Bedrohung durch Dieselabgase finden. Die Autos, die
auf unseren Straßen fahren, dürfen die Luft nicht länger
verschmutzen. Jeder hat das Recht, saubere Luft zu atmen.“
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger
0171 2435458, klinger@geulen.com
Ugo Taddei, Rechtsanwalt ClientEarth
0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org
Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth
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