Nach der jüngsten Berichterstattung zur
Telefonwerbung fordert der DDV mit Nachdruck eine differenzierte
Analyse der Zahlen der Bundesnetzagentur und lehnt
Gesetzesverschärfungen ab.
Bis zum 10. Juli dieses Jahres sind laut der Bundesregierung nur
rund 29.000 gemeldete Beschwerden bei der Bundesnetzagentur
eingegangen und 12 Bußgelder verhängt worden. Im Zuge dessen werden
pauschal Gesetzesverschärfungen – so auch die Bestätigungslösung bei
telefonisch geschlossenen Verträgen – gefordert. Der DDV weist darauf
hin, dass der Verbraucher durch sein gesetzlich verbrieftes
Widerrufsrecht hervorragend geschützt ist.
Die Meinung der Bundesregierung, dass die Beschwerdezahlen bei der
Bundesnetzagentur durchaus Ausdruck eines geschärften
Problembewusstseins sind und Verbraucher komplikationslos auf das
vereinfachte Serviceangebot wie die überarbeitete Onlineplattform der
Bundesnetzagentur zurückgreifen, teilt der DDV. Der
Evaluationsbericht der Bundesregierung habe, so der DDV, aufgezeigt,
dass die Gesetzesverschärfung von 2013 bereits seine positiven
Wirkungen hinsichtlich unerlaubter Werbeanrufe aufzeige.
DDV-Präsident Patrick Tapp sieht in der Forderung nach
Gesetzesverschärfungen reine Stimmungsmache: „Das Sommerloch wird
wieder einmal genutzt, um auf Stimmenfang zu gehen. Es ist falsch,
die Zahlen der Bundesnetzagentur ohne weitere Analyse wie zum
Beispiel der Beschwerdegründe und der entsprechenden Sachverhalte zum
Anlass zu nehmen, Gesetzesverschärfungen im Bereich der
Telefonwerbung zu fordern. Denn die reine quantitative Summe von
Beschwerden sagt überhaupt nichts darüber aus, ob tatsächlich ein
kriminelles Vorgehen seitens der Unternehmen vorliegt.“ Darüber
hinaus müsse laut Tapp der Anteil von unseriösen Anrufen aus dem
Ausland, in dem der DDV ein wesentliches Problem sieht,
aufgeschlüsselt werden.
„Um Missständen zu begegnen und die Rechtsdurchsetzung zu
verbessern, müssen die Beschwerdezahlen eingehend analysiert werden.
Gesetzgeberische Schnellschüsse dämmen keine Kriminalität ein,
sondern gehen nur zu Lasten der absolut seriös werbenden Wirtschaft.
So unterwerfen sich zum Beispiel die DDV-Mitglieder einer strengen
Selbstkontrolle, die sämtliche Forderungen der Bundesnetzagentur
berücksichtigt“, so Tapp weiter.
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