Forderung des BAMF-Präsidenten verdient
Unterstützung
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
Hans-Eckhard Sommer, fordert, die systematische Verhinderung von
Abschiebungen durch selbst ernannte Flüchtlingsräte unter Strafe zu
stellen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Das deutsche Asylsystem ist einzigartig in der Welt. Und die
damit verbundenen Schutz- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten sind es
ebenfalls. Klar ist aber auch, dass eine nach mehreren Prüfinstanzen
erfolgte abschließende Ablehnung eines Asylgesuchs durchgesetzt
werden muss. Wer keine glaubhaften Belege vorbringen kann, dass er
tatsächlich um Leib und Leben fürchten muss oder politischer
Verfolgung ausgesetzt ist, hat unser Land rasch wieder zu verlassen.
Alles andere untergräbt die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats.
In diesem Zusammenhang ist die Arbeit der sogenannten
Flüchtlingsräte höchst kritisch zu sehen. Einerseits pochen sie auf
die Rechte der Flüchtlinge, wenn es um Verfahren, individuelle
Ansprüche der Asylbewerber und Leistungspflichten des Staates geht.
Andererseits ignorieren sie das staatliche Gewaltmonopol, wenn es um
den Vollzug der Ausreisepflicht geht, in dem systematisch Termine
veröffentlicht und Tipps zur Verhinderung einer Rückführung gegeben
werden. Mit rechtsstaatlichen Prinzipien hat dies nichts zu tun.
Deshalb muss derartiges Handeln sanktioniert werden. Wir werden die
Verhinderung einer Abschiebung als Teil des zweiten Gesetzes zur
besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht unter eine Strafandrohung
stellen.
Unabhängig davon ist in einem weiteren Schritt auch zu prüfen,
inwiefern das systematische Sabotieren von Abschiebungen mit der
Gemeinnützigkeit als eingetragener Verein und den damit verbunden
Vorteilen in Einklang steht. Unverständlich ist in diesem
Zusammenhang auch, dass die Flüchtlingsräte in einigen Bundesländern
auch mit öffentlichem Geld unterstützt werden. Diese Förderung aus
Steuergeldern ist umgehend zu beenden.“
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