Fuchs/Pfeiffer: EEG-Reform schafft mehr Markt und Kosteneffizienz

Beratungen stehen kurz vor dem Abschluss

Die zuständigen Berichterstatter der Koalitionsfraktionen für das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben sich am heutigen Dienstag
über die wesentlichen Inhalte der Reform verständigt. Hierzu erklären
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Michael Fuchs, und der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher,
Joachim Pfeiffer:

Michael Fuchs: „Wir sind auf der Zielgeraden für eine EEG-Reform,
die den Ausbau der erneuerbaren Energien in vernünftige Bahnen lenkt
und gleichzeitig der stromintensiven Industrie in Deutschland eine
Perspektive bietet.

Heute haben wir in der Koalition Einigkeit über eine Reihe von
wichtigen Änderungen am Regierungsentwurf erzielt. Sie müssen vor
allem eines sicherstellen: die Genehmigungsfähigkeit des Gesetzes in
Brüssel. Aus diesem Grund haben wir auch die Regelungen zur
Eigenstromerzeugung kurzfristig noch einmal angepasst. Wer für den
Eigenverbrauch Strom aus einer neu errichteten
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage oder aus erneuerbaren Energien erzeugt,
zahlt im nächsten Jahr 30 Prozent EEG-Umlage, im Jahr 2016 35 Prozent
und ab dem Jahr 2017 40 Prozent. Kleinanlagen bis 10 Kilowatt
Leistung bleiben bis zu einer Strommenge von 10 Megawattstunden
ausgenommen. Alle übrigen Neuanlagen zahlen die volle EEG-Umlage.
Bereits bestehende Erzeugungsanlagen sind von der Regelung
ausgenommen. Sie zahlen auch in Zukunft keine EEG-Umlage.

Besonders wichtig ist, dass wir auch zügigere Schritte Richtung
Markt und Wettbewerb im EEG vereinbart haben: bereits im Jahr 2016
sollen Stromerzeuger ab 100 Kilowatt Leistung ihren Strom vollständig
selbst vermarkten. Der Entwurf der Bundesregierung sah dies erst für
2017 vor. Damit setzten wir deutliche Zeichen für mehr
Eigenverantwortung bei den Erneuerbaren.“

Joachim Pfeiffer: „Wir haben auch an anderen Stellen
nachgebessert, um die Reform zum Erfolg zu führen:

Die Effizienzanforderungen für die stromintensive Industrie werden
mittelstandsfreundlicher ausgestaltet: Unternehmen mit bis zu fünf
Gigawattstunden Jahresstromverbrauch sollen aufwändige
Umweltmanagementsysteme erspart bleiben. Es reichen schlankere
Zertifizierungsverfahren, wie sie auch beim
Stromsteuer-Spitzenausgleich Anwendung finden.

Wir verbessern außerdem den Bestandsschutz für Biogasanlagen und
Gasaufbereitungsanlagen.

Ganz klar ist: Der Bestandsschutz gilt auch in der
Eigenstromerzeugung. Wir werden kein Bestandskraftwerk mit der
EEG-Umlage belasten. Wir schaffen außerdem Bestandsschutz für die
sogenannte Kuppelgasverstromung und wollen mehr Spielraum für die
Modernisierung älterer Kraftwerke.

Wir appellieren an die Bundesregierung, bei den Regelungen für die
stromintensive Industrie nochmals das Gespräch mit der EU-Kommission
zu suchen. Nach unserer Auffassung ist die Kommissionsliste strom-
und handelsintensiver Branchen unvollständig. So fehlen
beispielsweise die Härtereien, obwohl sie nach unserem Eindruck alle
gewünschten Kriterien erfüllen.“

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