Die Richter sind keine Hasardeure, die den Ernst der Lage nicht erkannt haben. Sie wollen vielmehr verhindern, dass der Staat Maßnahmen beschließt, die viel Schaden anrichten, aber wenig zusätzliche Sicherheit bringen. Sie verlangen, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet wird. (…) Denn sowohl Beherbergungsbetriebe als auch Gastronomie können mit den bekannten Schutzkonzepten – Abstand, Hygiene, Maske, Lüften – verantwortungsvoll betrieben werden. http://www.mehr.bz/khs291p
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