Heilbronner Stimme: Bundespolizeigewerkschaft: Seehofer soll notfalls im Alleingang Einreiseverweigerungen durchsetzen – „damit die Bundespolizei endlich wieder ihren Job machen kann“

Ernst Walter, Chef der Bundespolizeigewerkschaft
DPolG, fordert im Asylstreit eine rasche Entscheidung der
Bundesregierung, „damit die Bundespolizei endlich wieder ihren Job
machen kann“. Walter sagte der „Heilbronner Stimme“ (Freitag):
„Damit die Bundespolizei rechtskonforme Zurückweisungen an der Grenze
auch tatsächlich wieder vollziehen kann, sollte die Bundeskanzlerin
dem neuen Bundesinnenminister Seehofer umgehend erlauben, die
Ministeranordnung seines Vorgängers nach § 18 Abs. 4 AsylG vom 13.
September 2015, nach der »von Einreiseverweigerungen an der Grenze
Abstand zu nehmen ist«, zurücknehmen zu dürfen. Notfalls muss der
Bundesminister den Ministerentscheid seines Vorgängers eben in
eigener Zuständigkeit aufheben, damit die Bundespolizei an den
Grenzen endlich wieder ihren Job machen kann. Wir halten das von
Seiten der Bundespolizeigewerkschaft für dringend geboten.“

Walter fügte hinzu: „Die Bundespolizeigewerkschaft fordert bereits
seit langem von Bundesinnenminister Seehofer die Aufhebung der
mündlichen Anweisung seines Vorgängers de Maizière. Im aktuellen
Aufenthaltsgesetz heißt es, dass »Ausländer, die unerlaubt einreisen
wollen, an der Grenze zurückgewiesen werden«, und das aktuelle
Asylrecht sieht ebenfalls eine Einreiseverweigerungspflicht bei einer
Einreise eines Asylantragstellers aus einem sicheren Drittstaat vor.
Die Regelungen im Dubliner Übereinkommen sprechen darüber hinaus
ebenfalls eine ganz klare Sprache.“

Auf die Frage, ob das Zurückschicken von Flüchtlingen überhaupt
personell für die Bundespolizei zu bewältigen sei, antwortete Walter:
„»Grenzpolizei« ist die Kernaufgabe der über 40.000 Beschäftigten der
Bundespolizei. Diese Kernaufgabe genießt stets absolute Priorität in
unserer Organisation und ja, selbstverständlich ist die Bundespolizei
dazu in der Lage, Personen, die unerlaubt einreisen wollen oder
bereits in anderen Staaten Schutz vor Verfolgung gefunden haben, an
den Grenzen zurückzuweisen. Hier müssen dann Schwerpunkte gesetzt
werden. Die Bewältigung besonderer Lagen war zudem für die
Bundespolizei noch nie ein ernsthaftes Problem.“

Er betonte weiter: „Sollte die Bundespolizei an mehreren
Schengener Binnengrenzen gleichzeitig tätig werden müssen und dazu
noch mehr Personal benötigen, so gibt es schließlich auch noch die
vielen tausend Kolleginnen und Kollegen des Zolls, mit dem die
Bundespolizei bereits vor dem Schengener Abkommen hervorragend und
hocheffizient an den Grenzen zusammengearbeitet hat.“

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