Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Weltbank
gibt es weltweit mehr als eine Milliarde Menschen mit Behinderungen,
das sind 15 Prozent der Weltbevölkerung. Rund 80 Prozent von ihnen
leben in Entwicklungsländern. Sie sind überdurchschnittlich von Armut
betroffen und haben unter anderem einen erschwerten Zugang zu
medizinischen Dienstleistungen; Kinder mit Behinderungen gehen
beispielsweise seltener in die Schule als Kinder ohne Behinderungen.
Deutschland ist eines der wichtigsten Geberländer im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit. Dadurch hat es die Möglichkeit, gemeinsam
mit den Partnerländern deutliche Verbesserungen für Menschen mit
Behinderungen herbeizuführen. Doch bislang gibt es nur wenige
Projekte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich
gezielt an Menschen mit Behinderungen richten. Bei der Planung der
anderen Projekte werden sie häufig gar nicht erst einbezogen.
„Eine neue Bundesregierung sollte Menschen mit Behinderungen
stärker als bislang in den Fokus der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit rücken und zeitnah eine
Inklusionsstrategie verabschieden“, empfiehlt Valentin Aichele,
Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des
Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auch sollten verlässliche
Zahlen erhoben werden, mit denen überprüft werden kann, ob die
Entwicklungszusammenarbeit Menschen mit Behinderungen tatsächlich
erreicht und ihre Situation verbessert. „Damit
Entwicklungszusammenarbeit erfolgreich sein kann, müssen Menschen mit
Behinderungen vor Ort beteiligt werden“, so Aichele weiter.
Insbesondere Selbstvertretungsorganisationen vor Ort sollten gestärkt
und in die Planung, Umsetzung und Evaluierung von Projekten der
Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden.
Die Verpflichtung Deutschlands, die Rechte von Menschen mit
Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit umzusetzen,
ergibt sich auch aus der UN-Behindertenrechtskonvention, konkret aus
Artikel 32.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die
UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland
rechtsverbindlich.
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Menschen mit
Behinderungen durch deutsche Entwicklungszusammenarbeit stärken. Wie
inklusive Entwicklungszusammenarbeit gelingen kann
http://ots.de/MODTT
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