Kinderrechte unter der Lupe – Berichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention startet

Anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 05. April erklärt Claudia
Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention:

„Dieser Tag ist ein guter Tag, um sich vor Augen zu halten, dass
Kinder und Jugendliche eigene Rechte haben und diese einfordern
können. Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu
schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Das sind
zentrale Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welche sich auch im
Grundgesetz wiederfinden sollten.

Einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Kinderrechte
leistet das Berichtsverfahren vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des
Kindes. Heute hat die Bundesregierung den 5./6. Staatenbericht zur
UN-Kinderrechtskonvention bei dem UN-Ausschuss für die Rechte des
Kindes vorgelegt. Wir begrüßen vor allem die Tatsache, dass er
erstmalig auch in kindgerechter Form erscheint.

Bis Oktober 2019 haben nun zivilgesellschaftliche Organisationen
und wir als Nationale Menschenrechtsinstitution Zeit, um
Parallelberichte zu verfassen, die den UN-Ausschuss über die
Situation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland informieren. Auf
Basis all dieser Berichte wird der UN-Ausschuss in Genf über die
Einhaltung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention diskutieren
und anschließend der Bundesregierung Empfehlungen für eine
verbesserte Verwirklichung der Kinderrechte aussprechen.

Schon in vergangenen Berichtsverfahren hat der UN-Ausschuss
wichtige Impulse für gesetzliche Verbesserungen gesetzt. Auch der
aktuelle Plan der Bundesregierung, Kinderrechte im Grundgesetz zu
verankern, basiert auf einer Empfehlung des UN-Ausschusses.“

Weitere Informationen

Menüpunkt Staatenberichtsverfahren http://ots.de/ecX8zl

Information „Kinderrechte in Deutschland unter der Lupe. Das
Berichtsverfahren zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“
http://ots.de/RUyioD

Erklärfilm zum Staatenberichtsverfahren UN-Kinderrechtskonvention
http://ots.de/1LBZZD

Erklärfilm zum Staatenberichtsverfahren UN-Kinderrechtskonvention
in Gebärdensprache http://ots.de/70Kpp5

Erklärfilm zum Staatenberichtsverfahren UN-Kinderrechtskonvention
mit deutschen Untertiteln http://ots.de/6HwvXa

5./6. Staatenbericht der Bundesregierung zur
UN-Kinderrechtskonvention http://ots.de/K3AVON

5./6. Staatenbericht der Bundesregierung zur
UN-Kinderrechtskonvention in kindgerechter Sprache
http://ots.de/2rtJPB

Abschließende Bemerkungen zum 3./4. Berichtsverfahren
http://ots.de/TVbpXb

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring
der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat
hierfür die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet.
Es hat den Auftrag, die Rechte von Kindern zu fördern, zu schützen
und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die
UN-Kinderrechtskonvention trat am 5. April 1992 in Deutschland in
Kraft.

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon 030 – 259359-14, Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter:@DIMR_Berlin

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