Ab 1. Januar gilt das neue
„Pflegestärkungsgesetz“. Obwohl Experten viel Kosmetik statt echter
Reform sehen, gibt es ein paar Änderungen, die sich für Betroffene in
Euro und Cent auszahlen. Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“
fasst ein paar wichtige Leistungen zusammen: Zur pflegegerechten
Umgestaltung der Wohnung gibt es pro Maßnahme nun bis zu 4000 Euro –
ein Plus von mehr als 50 Prozent. Für Rundum-Betreuung von morgens
bis zum späten Nachmittag zahlt die Kasse jetzt je nach Pflegestufe
extra. Anregende Aktivitäten wie Vorlesen, Spielen, Spazierenfahren
stehen jetzt nicht mehr nur Demenzkranken zu. Künftig gibt es dafür
Geld für alle Pflegebedürftigen.
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Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 1/2015 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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