Der Plan des Landes, in nennenswerter Größenordnung
Gewässer 1. in Gewässer 2. Ordnung herabzustufen, so etwa die Bode,
bedeutet, dass die Kommunen mehr Wasserläufe in Ordnung halten müssen
als bisher. Ohne Ausgleich. Bereits jetzt funktioniert das
Umlageverfahren, mit dem Anrainer an Gewässern 2. Ordnung zur Kasse
gebeten werden, schlecht. Den Unterhaltungsverbänden fehlt es an
Einnahmen. In der Folge häuften sich die Klagen über die Pflege von
Gräben und Bächen. Es ist also absehbar, dass die Verbünde künftig
noch größere Probleme haben werden, den Bürger vor Wasserschäden zu
schützen. Es mangelt an einem Gesamtkonzept für die
Gewässerpflege.
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Hartmut Augustin
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