Sicher wären auch Alternativen denkbar. So könnte der Gesetzgeber Versicherer verpflichten, Elementarschäden standardmäßig in Gebäudeversicherungen einzuschließen und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Hausbesitzers zu streichen. Ob das den Anteil der versicherten Häuser aber wesentlich nach oben bringt, ist fraglich.
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