Die Zeit des Vorgeplänkels ist nun endgültig
vorbei: Kommunen, deren Bürger seit Jahren einer viel zu hohen
Schadstoffbelastung in der Luft ausgesetzt sind, müssen den
unhaltbaren Zustand rasch beenden. Viel zu lange haben die Stadtväter
das Thema mit der Behauptung auszusitzen versucht, Diesel-Fahrverbote
seien rechtlich nicht zulässig. Dies ist mit dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts nun endlich erledigt. Kommunen müssen
schnell Maßnahmen ergreifen – und zwar solche, die kurzfristig
Wirkung zeigen. Und da bleibt eigentlich nur das Verhängen von
Fahrverboten.
Fast zweieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals kann
sich nun auch die Autoindustrie endgültig nicht mehr auf ihre
bisherige Argumentation zurückziehen, ihre Dieselfahrzeuge würden
doch auf dem Prüfstand die verlangten Abgaswerte einhalten. Es geht
eben nicht um Zahlen in den Fahrzeugpapieren, sondern um die
tatsächliche Atemluft und die Gesundheit der Bürger. Und die wird
gerade von den deutschen Autokonzernen, die seit Jahren vorrangig den
Diesel vermarkten, aus Profitgründen aufs Spiel gesetzt.
Letztlich ist der Hauptadressat des Urteils aber die ebenfalls
jahrelang untätige Bundesregierung. Es braucht ein einheitliches
Reglement für Fahrverbote. Und die lassen sich in großem Stil auch
noch vermeiden – indem der Bund die Hersteller zwingt, ihre Fahrzeuge
mit funktionierender Abgasreinigung nachzurüsten und nach dem
Verursacherprinzip dies auch zu bezahlen.
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