Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erneuert
seine Forderung nach Übergangslösungen beim Kitaausbau. „Nicht in
allen Kommunen wird der Rechtsanspruch erfüllt werden“, sagte Uwe
Lübking, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, im
Interview mit der der Tageszeitung „neues deutschland“
(Donnerstagausgabe). Neben Containerlösungen bei fehlenden
Räumlichkeiten stellte Lübking für einen Übergangszeitraum auch eine
Vergrößerung der Kindergruppen zur Diskussion: „Wir wollen nicht
generell die Gruppengrößen erhöhen, sondern es geht uns lediglich
darum, vorübergehend zusätzlich ein oder zwei Kinder aufzunehmen.“
Im August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für
unter Dreijährige in Kraft. Für die Umsetzung des Kitaausbaus sind
die Kommunen zuständig. Falls es zu Entschädigungszahlungen an die
Eltern kommt, die keinen Platz für ihre Kinder gefunden haben,
fordert der Städte- und Gemeindebund Unterstützung für die Kommunen.
Bund und Länder hätten den Rechtsanspruch nach dem Krippengipfel 2007
verankert – „gegen die ausdrückliche Warnung der kommunalen
Spitzenverbände“, so Lübking.
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