Brandenburgs Innenminister Schröter (SPD) will das Polizeigesetz
verschärfen. Er will die elektronische Fußfessel für islamische
Gefährder, mehr Online-Überwachung von Nachrichtenportalen und
Sozialen Netzwerken, Speicherfristen für Videoaufnahmen bis zu einem
Monat und Personenkontrollen ohne Anlass sowie die landesweite
Schleierfahndung.
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag
Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:
„Im Ansatz liest sich das wie ein Katalog von AfD-Forderungen der
letzten drei Jahre. Das wäre ja erfreulich. Nur fehlt es dem
SPD-Innenminister an Umsetzungsmöglichkeiten. Oder hat er konkret
gesagt, welche der fehlenden Polizeibeamten und nicht vorhandenen
Dolmetscher die Vielzahl von islamischen Extremisten im Land 24
Stunden überwachen sollen, wenn die sich plötzlich die Fußfesseln
zerschneiden? Und wer dann genau mit Fotos nach ihnen fahndet? Eine
Verlängerung der Datenfrist von Videos hilft auch nur, wenn diese
zeitnah bearbeitet werden. Der große Wurf ist dieses Polizeigesetz
nicht. Er sieht mir zu 60 Prozent nach Aktionismus aus. In seinem
Cyber-Competence-Center sind 20 Prozent der Stellen unbesetzt. Wer
soll denn in einem so unterbesetzten Zentrum Online-Untersuchungen
führen? Den Rest des Entwurfs hat SPD-Innenminister aus
AfD-Forderungen abgeschrieben, etwa die landesweite Schleierfahndung
oder die anlassfreie Personenkontrolle. Wichtiges, wie die
biometrische Datenerkennung, hat er vernachlässigt. Das ist ein
schwerer Fehler. Schröter sollte umsetzen, nicht abschreiben.“
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