NOZ: Grüne: Technik darf nicht zu faktischer Totalüberwachung des öffentlichen Raums führen

Grüne: Technik darf nicht zu faktischer
Totalüberwachung des öffentlichen Raums führen

Netzpolitischer Sprecher Konstantin von Notz warnt vor Folgen des
Dashcam-Urteils

Osnabrück. Der netzpolitische Sprecher der
Grünen-Bundestagsfraktion warnt vor den Folgen des
Bundesgerichtshof-Urteils zu Dashcams. Konstantin von Notz sagte im
Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch): „Bei uns in
Deutschland sind widerrechtlich erlangte Beweismittel nicht generell
unverwertbar.“ Aber durch Dashcams würden nicht nur die Daten der
Unfallbeteiligten widerrechtlich aufgezeichnet, sondern auch die
Privatsphäre aller Personen und Fahrzeuge im öffentlichen Raum
verletzt. „Immer kostengünstigere moderne Technik darf nicht zu einer
faktischen Totalüberwachung des öffentlichen Raums führen, weder
durch den Staat noch durch sich gegenseitig überwachende Bürger“,
warnte von Notz. „Datenschutz ist eben nicht der reine Schutz von
Daten, sondern der Schutz unserer Privatheit und das Recht, sich im
öffentlichen Raum anonym bewegen zu können.“

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