NOZ: Unfallforscher warnt vor E-Tretrollern auf Gehwegen

Unfallforscher warnt vor E-Tretrollern auf
Gehwegen

Brockmann: Es kommt zu deutlich mehr Unfällen – Scheuer-Pläne
„hochriskanter Dammbruch“

Osnabrück. Siegfried Brockmann, Unfallforscher vom Gesamtverband
der Deutschen Versicherungsindustrie, hat die von der Bundesregierung
beschlossene Zulassung von Elektro-Tretrollern scharf kritisiert.
„Wenn E-Roller auf Gehwegen erlaubt werden, kommt es zu deutlich mehr
Unfällen“, sagte Brockmann der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Gefährdet sind schon normale Fußgänger, die nicht mit diesen
Gefährten rechnen. Besonders dramatisch würde es für diejenigen, die
wir besonders schützen müssen: Gehbehinderte, Sehbehinderte, Blinde
und Menschen mit anderen Einschränkungen. Sie hätten keine Chance zu
reagieren.“

Das Kabinett hat an diesem Mittwoch eine Verordnung von
Verkehrsminister Andreas Scheuer beschlossen, wonach E-Scooter mit
bis zu 11,9 km/h schon bald auf Fußgängerwegen fahren dürfen, wenn
die Fahrer mindestens zwölf Jahre alt sind. „Sie wären mindestens mit
der doppelten Gehgeschwindigkeit wie Fußgänger unterwegs, deutlich
schneller als Jogger. Sie würden zur erheblichen Gefahr und
Benachteiligung für Fußgänger auf der für sie vorgesehenen und
geschützten Fläche, ohne dass das erforderlich wäre“, kritisierte
Brockmann.

„Die Freigabe der Gehweg-Nutzung für Kraftfahrzeuge wäre ein
hochriskanter Dammbruch“, sagte der Unfallforscher weiter. „Es kommen
ja weitere Gefährte auf uns zu: „One Wheeler“, „Hoverboards“ und
andere Verkehrsmittel ohne Lenkstange wären dann kaum noch von den
Gehwegen zu verbannen.“ Seine Forderung: „Der Bundesrat muss die
Pläne in dieser Form stoppen. Die Städte sind näher dran als die
Bundesregierung und wissen weit besser um die Gefahren. Die Kommunen
sollten den Landesregierungen klar machen, dass Fußgänger unbedingt
vor diesen Fahrzeugen geschützt werden müssen.“

Eine „sehr gute Lösung“ wäre es aus Sicht des Experten, sich auf
eine Kategorie von Rollern bis 20 km/h zu beschränken, die man ab 15
Jahren und nur mit einem Mofa-Führerschein fahren darf, und dies nur
auf Radwegen und ansonsten auf den Straßen. „Damit könnte man prima
leben. Es geht ja um die sogenannte letzte Meile, etwa vom Parkplatz
oder der Haltestelle zum Arbeitsplatz, hierfür wären E-Roller
sinnvoll.“

Brockmann gab weiter zu bedenken, dass die Polizei „de facto keine
Möglichkeit hätte“, Verstöße der E-Rollerfahrer zu sanktionieren. Die
Beamten könnten die Kategorien nicht auseinander halten und
Kontrollen wären nur mit großem Personaleinsatz möglich.

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