Die Bundesanwaltschaft erhebt nach Recherchen des
ARD-Magazins „Panorama“ (www.panorama.de) schwere Vorwürfe gegen die
mutmaßliche Terroristin Beate Zschäpe. Sie sei dringend verdächtig,
an der Bildung der terroristischen Vereinigung NSU
(Nationalsozialistischer Untergrund) beteiligt gewesen zu sein. Das
geht aus einem Antrag der Bundesanwaltschaft hervor, die Aufhebung
des Haftbeschlusses abzulehnen. Diese Aufhebung war von Zschäpes
Anwälten gefordert worden, da sie die Belege für Zschäpes Beteiligung
an den Terroraktionen für nicht ausreichend hielten.
In dem Antrag führt die Bundesanwaltschaft aus, Zschäpe habe den
Mitbeschuldigten Holger G. im Jahr 2001/2002 vom Bahnhof Zwickau
abgeholt, als dieser dem Trio eine Waffe brachte. Vor aller Augen sei
diese durchgeladen worden.
Ferner glauben die Ermittler offenbar, dass Zschäpe 2005 aus einer
Telefonzelle in Zwickau ihre Komplizen angerufen hat, als diese einen
Mord in München begingen. Dies belegen Verbindungsdaten, der Anruf
aus Zwickau kam auf einem Handy in der Nähe des Tatortes an. Zu
Details in ihrem Antrag will sich die Bundesanwaltschaft auf Anfrage
der „Panorama“-Redaktion nicht äußern, betont aber, dass sie Zschäpe
weiterhin der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für
dringend verdächtig hält.
Die Anwälte Zschäpes wollten sich auf Anfrage von „Panorama“ nicht
äußern.
Desweiteren prüft die Bundesanwaltschaft derzeit die Erweiterung
des Haftbefehls auf den Vorwurf des versuchten Mordes. Zschäpe soll
Anfang November 2011 die gemeinsam genutzte Wohnung in Zwickau in
Brand gesetzt haben, um damit Spuren des Trios zu verwischen. Zum
Zeitpunkt der Brandstiftung soll sich eine Frau in dem
Mehrfamilienhaus aufgehalten haben, außerdem hätten an dem Tag
Handwerker in dem Haus gearbeitet, die während des Brandes wohl
allerdings gerade nicht dort waren.
Weitere Details im Antrag der Bundesanwaltschaft lassen zudem
erkennen, dass das Trio offenbar schon vor dem Untertauchen im Jahr
1998 die Jagd auf Ausländer anstrebte. So heißt in einer Textdatei,
die auf einer bereits 1998 aufgefundenen Diskette abgespeichert
wurde:
„Alidrecksau, wir hassen dich. (…) wir zertreten sein Gesicht.
(…) Drum Ali schlage wir dich breit.“ (Sprachfehler im Original)
Darüber hinaus offenbaren erste Schnittversionen des Bekennervideos
weiteres Täterwissen. So sei etwa der Name eines Opfers eingeblendet
worden: „ENVER SIMSEK WEISS NUN WIE ERNST UNS DIE ERHALTUNG DER
DEUTSCHEN NATION IST“. (Sprachfehler im Original)
Auch die Wohnverhältnisse des Trios belegen aus Sicht der
Bundesanwaltschaft konspiratives Verhalten. Bei der Durchsuchung der
Zwickauer Wohnung, dem letzten Wohnort des Trios, hätten Ermittler
Sicherungs- und Überwachungseinrichtungen entdeckt, unter anderem
eine Schallschutzvorrichtung, Bewegungsmelder und
Überwachungskameras. Nur Teile der Wohnung seien für Dritte
zugänglich gewesen.
Zschäpes Anwälte hatten bereits Ende Dezember Beschwerde gegen die
Untersuchungshaft ihrer Mandantin eingelegt. Über die Ablehnung der
Haftbeschwerde seitens der Bundesanwaltschaft muss nun der
Bundesgerichtshof entscheiden.
Weitere Informationen zur Sendung finden Sie unter
www.Panorama.de.
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