rbb exklusiv: Boitzenburg-Urteil: Ein Verurteilter muss nicht in Haft

Ein wegen Betruges im Fall Schloss Boitzenburg
verurteilter Geschäftsmann muss nicht in Haft.

Das erfuhr der rbb am Montag aus Justizkreisen. Das Potsdamer
Landgericht hat entschieden, dass bei einem der beiden Verurteilten
die noch verbleibende Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Es ging
um gut anderthalb Jahre. Zu den Gründen wurde nichts mitgeteilt.

Im November vergangenen Jahres hatte das Potsdamer Landgericht
zwei Männer zu je fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie sich
gemeinsam knapp zehn Millionen Euro an staatlichen Geldern für die
Sanierung des Schlosses Boitzenburg in der Uckermark erschlichen
hatten. Davon wurden allerdings knapp vier Jahre abgezogen. Zum
einen, weil die verurteilten Taten 14 bis 21 Jahren zurücklagen, zum
anderen, weil die Männer Vorstrafen wegen schweren Betruges zum Teil
schon abgesessen hatten.

Der Verurteilte Oliver E., über den jetzt entschieden wurde, darf
sich in den nächsten drei Jahren nichts zuschulden kommen lassen.
Über den zweiten Verurteilten, Stephan H., hat das Landgericht
Potsdam noch nicht entschieden.

Im Fall des Schlosses Boitzenburg handelte es sich um den größten
Subventionsbetrug in der Geschichte des Landes Brandenburg.

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