Rechtsstaat braucht Transparenz – Kritik an Weisungsbefugnis, Akteneinsicht und Einschränkungen anwaltlicher Berufsausübung

Seit Jahren wird die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften kontrovers diskutiert. Nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes unterliegen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte den dienstlichen Weisungen ihrer Vorgesetzten bis hin zum jeweiligen Justizminister. Auch wenn Justizminister regelmäßig betonen, von dieser Möglichkeit nur äußerst selten Gebrauch zu machen, bleibt die grundsätzliche Frage bestehen, ob eine unabhängige Strafverfolgung mit einer solchen Weisungsstruktur vereinbar ist.
Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften wegen dieser ministeriellen Weisungsbefugnis nicht als hinreichend unabhängig angesehen werden können, um Europäische Haftbefehle auszustellen. Diese Entscheidung war keine Kritik an einzelnen Staatsanwälten, sondern an der institutionellen Ausgestaltung der deutschen Staatsanwaltschaft. Dennoch zeigt sie, dass die bestehende Rechtslage auch außerhalb Deutschlands kritisch bewertet wird.
Ebenso kritisch wird die Situation vieler Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesehen. Zwar besteht in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein Anspruch auf Akteneinsicht. Ein allgemeiner einklagbarer Anspruch auf Übersendung der Gerichts- oder Ermittlungsakten an den Kanzleisitz besteht jedoch regelmäßig nicht. Gerade für überregional tätige Kanzleien kann dies erhebliche praktische Nachteile bedeuten. Muss eine Anwältin aus München zur Akteneinsicht nach Berlin reisen, entstehen nicht nur zusätzliche Kosten und Zeitverluste. Auch die effiziente Vertretung der Mandantschaft wird erschwert.
Aus Sicht vieler Praktiker genügt es nicht, dass ein Recht lediglich theoretisch besteht. Es muss auch tatsächlich und ohne unverhältnismäßige Hindernisse ausgeübt werden können. Im digitalen Zeitalter erscheint es daher nicht mehr zeitgemäß, wenn geografische Entfernungen oder verwaltungsinterne Abläufe den Zugang zu Verfahrensakten erschweren.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der innerhalb der Anwaltschaft immer wieder diskutiert wird. Viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfinden den Umgang mit deutlicher Kritik an Behörden oder Justiz als schwierig. Teilweise entsteht der Eindruck, dass kritische Stimmen unerwünscht sind oder berufliche Nachteile befürchtet werden müssen. Ob diese Wahrnehmung im Einzelfall berechtigt ist, mag unterschiedlich beurteilt werden. Bereits ihre Existenz zeigt jedoch, dass über Transparenz und eine offene Fehlerkultur innerhalb der Justiz intensiver gesprochen werden sollte.
Die Freiheit der anwaltlichen Berufsausübung genießt sowohl nach Artikel 12 des Grundgesetzes als auch nach Artikel 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einen hohen verfassungs- und europarechtlichen Stellenwert. Organisatorische Beschränkungen und strukturelle Hindernisse müssen sich deshalb stets an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit messen lassen.
Ein moderner Rechtsstaat zeichnet sich nicht allein dadurch aus, dass staatliches Handeln formell rechtmäßig ist. Ebenso wichtig ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlicher Entscheidungen. Wo gesetzliche Regelungen den Anschein politischer Einflussmöglichkeiten zulassen oder die praktische Ausübung anwaltlicher Tätigkeit erschweren, sollte der Gesetzgeber Reformen ernsthaft prüfen.
Die Diskussion über die Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwälten, über ein modernes Akteneinsichtsrecht und über die Rahmenbedingungen anwaltlicher Berufsausübung ist daher keine Debatte gegen den Rechtsstaat. Sie ist Ausdruck des Bemühens, den Rechtsstaat weiterzuentwickeln und das Vertrauen der Bürger in seine Institutionen dauerhaft zu stärken. Gerade ein starker Rechtsstaat muss bereit sein, sich selbst kritisch zu hinterfragen und dort Reformen vorzunehmen, wo berechtigte Zweifel an Transparenz, Unabhängigkeit oder praktischer Gerechtigkeit entstehen.