Rheinische Post: Groko einigüber flexiblere Arbeitszeitregeln durch Tariföffnungsklausel

Union und SPD haben sich auf eine
Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz geeinigt, um
tarifgebundenen Unternehmen künftig eine Abkehr vom starren
Acht-Stunden-Tag zu ermöglichen. „Wir werden über eine
Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für
tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr
selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche
Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben“,
heißt es im letzten Entwurf des Koalitionsvertrags von 11.45 Uhr. Er
liegt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Donnerstagausgabe) vor. „Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen
kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die
Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden“, heißt es
weiter. Zudem sollen häufige Befristungen nacheinander stärker
beschränkt werden. „Wir wollen nicht länger unendlich lange Ketten
von befristeten Arbeitsverhältnissen hinnehmen“, schreiben Union und
SPD. „Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht
zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein
unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse
mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben“,
schreiben die Koalitionäre in spe. Für Künstler, Fußballer und
andere Berufe solle es eine Ausnahmeregelung geben.

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