Südwest Presse: KOMMENTAR · FAMILIE UND BERUF

In der Pflicht

Gut gemeint ist gelegentlich das Gegenteil von gut gemacht.
Familienministerin Kristina Schröder denkt schon seit einiger Zeit
laut darüber nach, Teilzeitbeschäftigten per Gesetz ein Rückkehrrecht
in Vollzeitjobs zu geben. Davon sollen insbesondere Frauen
profitieren, die ihre Arbeitszeit wegen der Kinder reduziert haben,
dies aber nicht auf Dauer tun wollen. Aus Sicht der Betroffenen
klingt das gut. Denn viele Frauen möchten nach einigen Jahren gern
wieder auf eine volle Stelle zurückkehren. Auch immer mehr Männer mit
kleinen Kindern möchten für einige Zeit kürzer treten. Heutzutage
sollte das möglich sein, ohne zur Sackgasse zu werden. Doch muss es
immer gleich ein Gesetz sein? Gerade Mittelständlern würde es neue
Probleme bescheren – und für noch mehr befristete Beschäftigung oder
Leiharbeit sorgen, was auch oft beklagt wird. Denn die Unternehmen
müssten bei ihrer Personalplanung immer berücksichtigen, dass
Teilzeitbeschäftigte irgendwann von ihrem Recht Gebrauch machen. Dies
ginge letztlich auf Kosten anderer Arbeitnehmer. Allerdings sind auch
die Betriebe in der Pflicht: Sie betonen gerne, dass sie ihre gut
ausgebildeten Mitarbeiter dringend brauchen und ihnen schon
angesichts der demographischen Entwicklung entgegenkommen. Sie müssen
in der Praxis beweisen, dass dies tatsächlich funktioniert. Mit gutem
Willen auf allen Seiten und intelligenten Lösungen sollte das möglich
sein.

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Südwest Presse
Lothar Tolks
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