Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2017 stellt keine Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2017 dar.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Kündigungsschutzklage. Mit der Kündigungsschutzklage greift der Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitgebers an, um z.B. eine Abfindung zu erhalten. Was ist das für eine Klage, welche Besonderheiten sind zu beachten?
Weiterlesen …Laut aktuellen Presseberichten (Berliner Morgenpost von Ostern 2011) hat die Berliner Stadtreinigung (BSR) Arbeitskräfte als Hilfsarbeiter über Jahre nur mit Tagesverträgen beschäftigt. Der (vermeintliche) Vorteil für die BSR laut Berliner Morgenpost: Sie musste keine Sozialversicherungsabgaben zahlen und konnte den Beschäftigen gleich in bar auszahlen. Weiterer (vermeintlicher) Vorteil: Dem "Tagelöhner" muss nicht gekündigt werden. Die BSR sche
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