Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft, kurz UG, haften für die Gewerbesteuerschulden des Unternehmens. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az.: 5 K 526/15.KO).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Verstoß gegen die DSGVO – Rekordbußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro verhängt