Die Koalition hat noch keine sichere Mehrheit für
das Betreuungsgeld. CDU-Frau Rita Pawelski will das Gesetz im
Bundestag ablehnen, wenn es keine Änderungen mehr gibt: „Für mich ist
die Zustimmung zurzeit nicht möglich“, sagte die Sprecherin der
„Gruppe der Frauen“ in der Unionsfraktion am Dienstag gegenüber den
Zeitungen der WAZ-Gruppe (Mittwochsausgabe). Auch andere
CDU-Abgeordnete hatten in den letzten Wochen ihre Zustimmung infrage
gestellt. Bargeld für alle Eltern, die ihre Kinder nicht in die
öffentlich geförderte U-3-Betreuung geben – das ist der Kern des
Gesetzes. „Seehofer pur“ nennt Pawelski den Entwurf, der am nächsten
Mittwoch ins Kabinett kommt. Im Gesetzentwurf der Familienministerin,
der dieser Zeitung vorliegt, finden sich die Kritiker des
Betreuungsgeldes nicht wieder. Gestrichen ist die Pflicht, Kinder zu
Vorsorgeuntersuchungen zu schicken, um auf diese Weise problematische
Familien unter Kontrolle zu stellen. Gestrichen ist auch die
Möglichkeit für Eltern, wenigstens ein paar Stunden pro Tag eine Kita
nutzen zu dürfen, wie es nach dem Thüringer Modell erlaubt wäre.
„Aber ich bin in einer christlichen Partei, ich glaube noch an
Wunder“, sagt Pawelski. Noch wäre Zeit. In Schröders Entwurf gibt es
immerhin eine Härtefallregelung: Dort, wo Eltern schwer krank,
behindert oder verstorben sind, dürfen die Kinder bis zu zehn
Wochenstunden in die Kita gehen, ohne dass der Geldanspruch erlischt.
Wenn diese Teilzeit-Regel für alle Eltern gelte und ein paar mehr
Stunden umfasse , „dann wäre das die Brücke, über die ich gehen
kann“, so Pawelski gegenüber dieser Zeitung. CSU-Chef Horst Seehofer
hat jedoch bereits deutlich gemacht: „Da wird null verändert. Und
null heißt null Komma null.“ Mitte Juni wird sich die Gruppe der
Frauen in der Unionsfraktion treffen und sich für die
Bundestagsabstimmung festlegen. Bislang lehnt die Mehrheit eine
Barauszahlung des Betreuungsgeldes ab. Und sie sind nicht allein: Vor
einigen Wochen hatten 23 Unionsabgeordnete angekündigt, gegen das
Betreuungsgeld zu stimmen. Auch in der FDP werden die Abweichler
laut. Das Betreuungsgeld soll laut Schröders Gesetzentwurf auf Hartz
IV angerechnet werden. Das sei „wirtschaftlich vertretbar“. Wer
dagegen einen Job hat, darf anders als beim Elterngeld auch Vollzeit
arbeiten und dennoch Betreuungsgeld kassieren. Solange Eltern „ihr
Kind selbst betreuen und erziehen“. Wie das gehen soll? Kritiker
sorgen sich, dass statt Kita oder Tagesmutter nicht nur Verwandte und
Au-Pairs die Betreuung übernehmen, sondern der Schwarzmarkt mit
günstigen Kindermädchen und Haushaltshilfen boomen dürfte.
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