Derzeit läuft vor dem Deutschen Patent- und
Markenamt das Schiedsstellenverfahren für neue Vergütungssätze der
GEMA für Einzelveranstaltungen. Dazu erklärt der rechts- und
medienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
„Die neue Tarifstruktur für Einzelveranstaltungen von nur noch
zwei linear ansteigenden Tarifen ist dem Grunde nach der richtige
Ansatz, um auch zukünftig einen angemessenen Schutz der Urheber zu
gewährleisten. Insbesondere die Reduzierung von bisher elf auf
zukünftig nur noch zwei unterschiedliche Modelle wird zu einer
spürbaren bürokratischen Entlastung und besseren Nachvollziehbarkeit
für kleinere Veranstalter führen. Dies unterstützt auch zukünftiges
ehrenamtliches Engagement.
Allerdings gehen die bisher von der GEMA vorgestellten
Vergütungssätze weit über das noch zu vertretende Maß hinaus.
Mögliche Steigerungen von mehreren hundert bis zu tausend Prozent für
einzelne Anbieter sind völlig überzogen und zeigen, dass die
herangezogenen Kalkulationsgrundlagen noch einmal überprüft und
angepasst werden müssen. Anderenfalls würde ein angemessener Schutz
von Urhebern völlig „ad absurdum“ geführt. Schließlich lebt auch der
Urheber davon, dass seine Werke aufgeführt und genutzt werden. Die
neuen Tarife würden jedoch eher Geschäftsmodelle und bestehende
Existenzen vernichten, als neue Unterstützer des geistigen Eigentums
gewinnen. Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft sollten daher die
GEMA im laufenden Schiedsstellenverfahren vor dem Deutschen Patent-
und Markenamt auszeichnen.“
Hintergrund:
Die GEMA hat Anfang April 2012 neue Vergütungssätze für
Einzelveranstaltungen in einer unverhandelten Fassung im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Anschluss daran wurde vor dem
Deutschen Patent- und Markenamt in München ein
Schiedsstellenverfahren eingeleitet, da die entsprechenden
Branchenverbände bisher den neuen Vergütungssätzen nicht zugestimmt
haben. Das Verfahren wird voraussichtlich noch einige Monate
andauern.
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