Der NRW-Finanzminister verwies auf den sogenannten neuen „Konnexitätsvorbehalt“ im Koalitionsvertrag von Union und SPD auf Bundesebene. „Das heißt: Wenn der Bund etwas beschließt, das die Länder Geld kostet, kann er nicht automatisch davon ausgehen, dass sie es mitbezahlen. Das war Nordrhein-Westfalen in den Koalitionsverhandlungen sehr wichtig, weil uns die Ampel-Beschlüsse Milliardenlöcher in die Landeskasse gerissen haben“, so Optendrenk.
Union und SPD haben zum 1. Januar 2026 eine dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angekündigt. Wenn die Finanzämter künftig für den Weg zur Arbeit deutlich mehr Geld von der Einkommensteuer erstatten müssen, wären auch die Einnahmen von Land und Kommunen erheblich geschmälert. Sollte es zu keinem finanziellen Ausgleich durch den Bund kommen, könnte NRW sich im Bundesrat querstellen.
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