Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Islam-Unterricht

In NRW gibt es seit 2012 islamischen
Religionsunterricht als Modellversuch, 19400 Jungen und Mädchen aus
230 Schulen nehmen teil. Nicht eine Religionsgemeinschaft bestimmt
die Lehrinhalte, sondern ein Beirat, der zur Hälfte aus Vertretern
besteht, die das Schulministerium unter Beteiligung islamische
Organisationen bestimmt. Dabei bleibt es nach dem Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster zunächst, und das ist gut so. Das
Gericht begründet das damit, dass die Kläger, nämlich der Zentralrat
der Muslime in Deutschland und der Islamrat für die Bundesrepublik
Deutschland, die den Unterricht einführen wollen, zu klein sind, um
von allen Muslimen bis hinunter zu den Moscheegemeinden als religiöse
Autorität anerkannt zu werden. Zu begrüßen ist die Klageabweisung
aber aus einem Grund, der nicht im Beschluss steht: Der Islamrat
spricht auch für die Milli-Görüs-Bewegung, deren Ziele laut
NRW-Verfassungschutz mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stehen.
Und vor solchen Einflüssen müssen die Schulen geschützt werden.

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